«Heute kennt man von allem den Preis, aber von nichts den Wert.»
Oscar Wilde
Unser Honorar basiert gewöhnlich auf dem zeitlichen Aufwand und wird im Hinblick auf eine transparente Abrechnung bei Mandatsübernahme festgelegt. Der Stundenansatz hängt vom Interessenwert und vom Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit ab. Selbstverständlich kann ein Kostendach vereinbart werden, für einzelne Leistungen auch ein Pauschalhonorar, was Ihnen die Budgetierung erleichtert. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer von 7.7 %. Der Sekretariatsaufwand ist im Stundenansatz enthalten.

In der Regel vereinbaren wir eine Akontozahlung. Die Rechnungsstellung wird jeweilen von einer detaillierten Aufwandbeschreibung begleitet.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, klären Sie vorab mit dieser ab, ob und wieweit die Kosten des Rechtsstreits durch diese abgedeckt sind, und ob Sie freie Anwaltswahl haben und selber einen Anwalt beauftragen dürfen. Verlangen Sie eine schriftliche Kostengutsprache.

Verfügen Sie nicht über genügend Mittel, um einen Rechtsvertreter und die Kosten der Prozessführung bezahlen zu können, so können wir in bestimmten Fällen beim zuständigen Gericht unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Vorausgesetzt sind in jedem Fall Mittellosigkeit des Mandanten und Erfolgsaussichten in der Streitsache selbst.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Neukunden bieten wir gerne eine unentgeltliche Erstbesprechung an, anlässlich welcher wir uns gegenseitig kennenlernen und Ihre Bedürfnisse, das angestrebte Ziel und das weitere Vorgehen klären.


Link
- SRL NR. 265 Verordnung über die Kosten in Zivil-, Straf- und verwaltungs- gerichtlichen Verfahren (Justiz- Kostenverordnung) Link
Brücker Rechtsanwälte | Brücker AG | Lidostrasse 6 | CH-6006 Luzern | Telefon +41 (41) 375 35 00